Zertifizierte Hernienzentren

Am 17. September 2012 haben die Vorstände der Deutschen Hernien Gesellschaft (DHG) und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) mit ihrer chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Hernie (CAH) die Einführung eines gemeinsamen Zertifizierungsverfahrens für Hernienchirurgie beschlossen.

Es werden drei Stufen bei der Zertifizierung von Hernienzentren unterschieden:

  • DHG – Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie
  • Kompetenzzentrum Hernienchirurgie
  • Referenzzentrum Hernienchirurgie

Das DHG – Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie wird von der Deutschen Hernien Gesellschaft bei Erfüllung der Vorgaben verliehen. Dementsprechend müssen die verantwortlichen Chirurgen Mitglieder in der DHG sein. Über die Blockmitgliedschaft sind sie dann auch Mitglieder in der European Hernia Society (EHS).

Die Zertifizierung als Kompetenz- oder Referenzzentrum für Hernienchirurgie erfolgt durch die DGAV mit der CAH und der DHG sowie der Servicegesellschaft DGAV GmbH.

In der Zertifizierungsordnung der DGAV ist unter §117 Qualitätssicherung in Abs. 2 festgelegt, dass zur Erstzertifizierung von Kompetenz- und Referenzzentren für Hernienchirurgie der Antragsteller nachweisen muss, dass er seit mindestens 12 Monaten über das DHG – Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie verfügt und mindestens seit zwei Monaten das 1-Jahres-Follow-up durchgeführt hat.

Als Voraussetzung für den Erhalt des DHG – Siegels Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie müssen mindestens 30 Hernienoperationen pro Jahr durchgeführt werden. Alle Hernienoperationen sollten möglichst vollständig (≥ 90 %) im Register Herniamed dokumentiert werden. Die Erfassung der Operationen im Register sollte komplett und korrekt sein. Eine ganz wesentliche Verpflichtung aller Teilnehmer an Herniamed ist ein möglichst vollständiges Follow-up nach 1-, 5- und 10 Jahren. Die Follow-up Rate sollte nach einem Jahr mindestens 70 % betragen.

Die nachfolgenden Qualitätsindikatoren wurden für die Zertifizierung von Hernienzentren von der DGAV/CAH und der DHG festgelegt:

  • Intra- und postoperative Gesamtkomplikationsrate bei Leistenhernien bis 30 Tage postoperativ <5 %
  • Reoperationsrate bei Leistenhernien bis 30 Tage postoperativ <2 %
  • Reoperationsrate bei Narbenhernien bis 30 Tage postoperativ <10 %
  • Infektionsrate / Revisionsrate bei Narbenhernien nach lap. OP bis 30 Tage postoperativ <3 %
  • Infektionsrate / Revisionsrate bei Narbenhernien nach offener Operation bis 30 Tage postoperativ <10 %

Ein wesentliches Element der Zertifizierung von Zentren ist die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung durch den regelmäßigen Besuch von Kongressen, Workshops und Kursen. Deshalb wurden als Anforderung an Hernienzentren 16 Fortbildungspunkte pro Jahr für die benannten Chirurgen festgelegt. Welche Veranstaltungen dazu zählen, wird jedes Jahr neu von der DGAV/CAH und der DHG vorgegeben. Dabei sollte die Teilnahme an den Herniamed Studientreffen von mindestens einem benannten Chirurgen /einer benannten Chirurgin aus jeder Klinik / Praxis eine selbstverständliche Verpflichtung sein.

Die Erfüllung der Anforderungen an das DHG-Siegel Qualitätsgesicherte Hernienchirurgie kann dem DHG-Vorstand anhand des Benchmark-Tools von Herniamed und der Teilnahmebestätigung der Veranstaltungen nachgewiesen werden.

Die Umsetzung dieser Neuregelung erfolgt schrittweise. Alle bisherigen Inhaber des DHG-Siegels erhalten auf Antrag das neue DGH-Siegel für zunächst drei Jahre. Bei Erfüllung der Voraussetzungen nach drei Jahren verlängert sich die Gültigkeit auf weitere drei Jahre.

Bei Neuanträgen des DHG-Siegels wird dies zunächst für zwei Jahre vergeben. Werden dann alle Voraussetzungen erfüllt, verlängert sich die Gültigkeit des DHG-Siegels ebenfalls um drei Jahre.

Durch die DHG/CAH-DGAV anerkannte Kompetenz- und Referenzzentren benötigen keine Erneuerung des Siegels, solange die Zertifizierung aufrechterhalten wird.

Die DHG und das Herniamed-Team möchten diese Gelegenheit nutzen, sich ganz herzlich bei Ihnen für die langjährige gute Dateneingabe in das Herniamed-Register zu bedanken. Ohne Ihre so aktive Mitarbeit wären die zahlreichen hochrangigen Publikationen auf Grundlage der Herniamed-Daten nicht möglich gewesen, die erheblich zum Erkenntnisgewinn in der Hernienchirurgie beigetragen haben.

Das Zertifizierungsverfahren für das Kompetenz- oder Referenzzentrum Hernienchirurgie wird gemeinsam von der DGAV und der DHG durch die SAVC GmbH vorgenommen
Entsprechend der Zertifizierungsordnung müssen für das´Kompetenzzentrum Hernienchirurgie folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Zur Erstzertifizierung müssen Klinik oder Praxis seit mindestens 12 Monaten das „DHG-Siegel Qualitäts-gesicherte Hernienchirurgie“ besitzen und bereits zwei Monate lang die notwendigen Follow-up-Maßnahmen vorgenommen haben.
  • Durchführung von mindestens 200 Hernienoperationen pro Jahr, wovon mindestens 30 Narbenhernienoperationen sein müssen.
  • Es müssen einmal pro Woche speziell ausgewiesene Sprechstunden für Patienten mit Hernien angeboten werden.
  • Es muss die Möglichkeit des ambulanten Operierens vorgehalten werden.
  • Ein Behandlungspfad für die postoperative Schmerzbehandlung muss vorliegen.
  • Mindestens einmal im Monat muss eine Morbiditätskonferenz abgehalten werden.
  • Es muss die Möglichkeit der Ultraschalluntersuchung vorgehalten und die Kompetenz muss nachgewiesen werden.
  • Dokumentation aller Hernienoperationen in Herniamed.
  • Die Schmerzintensität postoperativ und zum Zeitpunkt der Entlassung muss erfasst werden.
  • Nachweis der leitliniengerechten Behandlung beidseitiger Leistenhernien.
  • Für mindestens 60 Prozent der Patienten muss das Ein-Jahres-Follow-up nachgewiesen werden
  • Folgende Ergebnisqualität bis 30 Tage postoperativ wird verlangt:
    • Gesamtkomplikationsrate Leistenhernie <5 %
    • Reoperationsrate Leistenhernie <2 %
    • Reoperationsrate Narbenhernie <10 %
    • Infektions-/Revisionsrate nach offener Narbenhernien-OP <10 %
    • Infektions-/Revisionsrate nach laparoskopischer Narbenhernien-OP <3 %.
  • Die verantwortlichen Chirurgen müssen jährlich mindestens an einem der folgenden Kongresse teilnehmen:
    • DGAV-Jahrestagung im Rahmen des Chirurgenkongresses
    • DGAV-Jahrestagung in Kooperation mit der DGVS (Viszeralmedizin)
    • Kongresse/Symposien der DHG
    • Kongresse/Symposien der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft Hernie (CAH)
    • Kongresse/Symposien der Europäischen Herniengesellschaft (EHS)

Um die Zertifizierung eines „Referenzzentrums Hernienchirurgie“ zu erlangen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Alle Anforderungen für das Kompetenzzentrum Hernienchirurgie müssen nachgewiesen werden.
  • Durchführung von mindestens 250 Hernienoperationen pro Jahr, wovon mindestens 50 Narbenhernienoperationen,fünf komplexe Hernien (z. B. parastomale Hernie, Komponentenseparation) und fünf Zwerchfellhernien sein müssen.
  • Im Referenzzentrum müssen sämtliche laparoskopischen/endoskopischen und offenen Techniken der Hernienoperationen vorgehalten werden.
  • Referenzzentren müssen eine Kooperationsvereinbarung mit einem plastischen Chirurgen abschließen.
  • Jährlich müssen mindestens zwei Vorträge oder Poster auf DHG-unterstützten oder internationalen Hernienkongressen nachgewiesen werden oder eine Publikation in einem Peerreviewed-Journal veröffentlicht werden.
  • Ein Referenzzentrum bietet Fortbildungsveranstaltungen und Hospitationen auf dem Gebiet der Hernienchirurgie an. Die Fortbildungsveranstaltungen müssen mit insgesamt acht Punkten der zuständigen Ärztekammer pro Jahr zertifiziert sein.

Niedergelassene Chirurgen können mit ihren Praxen im Kooperationsverbund mit einer Krankenhausabteilung zertifiziert werden. Anträge für die Zertifizierung eines Kompetenz- und Referenzzentrums Hernienchirurgie können ab sofort über die Homepage der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (www.dgav.de) an die SAVC GmbH gestellt werden. Die ausführliche Ordnung des Zertifizierungsverfahrens der DGAV kann ebenfalls über die Homepage heruntergeladen werden.